Firmen-Massage
Vorteile einer Firmenmassage für Ihr Unternehmen sind folgende:
- Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Arbeitsproduktivität
- Steigerung der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten durch ein gesteigertes Wohlbefinden
- Einsparungen durch langfristige Reduzierung des Krankenstandes
- Aufwertung des Firmenimages nach innen und außen
- Stärkung Ihrer Mitarbeiter und somit des gesamten Unternehmens
- Reduktion der betrieblichen Steuerlast, weil Angebot als Gehaltsoption sozialversicherungs- und einkommensteuerfreie und betriebliche Ausgabe ist
Vorteile der Firmenmassage für Ihre Mitarbeiter
- Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit
- Steigerung des Wohlbefindens
- Minimierung der gesundheitlichen Beschwerden
- Verbesserung des Betriebsklimas
- Stressabbau
- schnelle Revitalisierung
- Büro-typische Verspannungen werden frühzeitig gelöst
Verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten stehen Ihnen hier zur Verfügung:
- Die Mitarbeiter zahlen die Massagen selbst, und können während der Pause massiert werden
- Die Mitarbeiter zahlen die Massagen selbst, die Massage wird während der Arbeitszeit gemacht. Der Arbeitgeber stellt lediglich die Arbeitszeit
- Die Firma zahlt die Massagen, der Mitarbeiter wird in der Mittagspause oder Arbeitszeit massiert. (optimale Lösung + steuerlich absetzbar)
- Die Firma und die Mitarbeiter teilen sich die Kosten: Gerne lassen wir Ihnen ein Informationsschreiben über die Absetzbarkeit zukommen.
Bitte beachten Sie, dass lediglich ein Raum zur Verfügung gestellt werden muss. Massageliege sowie Öle etc. werden selbstverständlich von uns gestellt !
Lediglich sollte ein großes Handtuch von den Mitarbeitern mitgebracht werden.
Information zur Gesundheitsförderung und Absetzbarkeit von mobil-stationären Massagen am Arbeitsplatz
Beugt eine Maßnahme des Arbeitgebers einer spezifisch, berufsbedingten Beeinträchtigung der Gesundheit des Arbeitnehmers vor oder wirkt ihr entgegen, kann der dem Arbeitnehmer aus der Maßnahme erwachsenden Vorteil im Einzelfall nicht als Arbeitslohn zu erfassen sein.
Nach §3 Nr. 34 EStG können Arbeitgeber-Zusatzleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einer Höhe von 500,00 EUR /Mitarbeiter jährlich steuer- und sv-frei sein. Dabei kann es sich auch um einen zusätzlich zum Entgelt ausgezahlten Barzuschuss handeln, der zusammen mit der Lohnabrechnung steuer- und sv-frei ausgezahlt wird.
Durch die Steuerbefreiungsvorschrift werden die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei gestellt, soweit sie je Arbeitnehmer 500 € jährlich (=Freibetrag) nicht übersteigen (§ 3 Nr. 34 EStG).
BEISPIEL: Zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen am Bewegungsapparat lässt der Arbeitgeber auf seine Kosten seinen Arbeitnehmern im Betrieb während der Arbeitszeit Massagen verabreichen. Der geldwerte Vorteil (vgl. die Erläuterungen beim Stichwort „Bildschirmarbeit“) beträgt je Arbeitnehmer 360 € pro Jahr. Der geldwerte Vorteil in Höhe von 360 € ist nach § 3 Nr. 34 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei.
Wir weisen darauf hin, dass eine genaue Einstufung der Prävention durch den Arbeitgeber in Verbindung mit dem Finanzamt geklärt werden muss.