Firmen-Massage

Wir bieten ihren Mitarbeitern eine besonders effektive und entspannende Massageform, direkt am Arbeitsplatz. Hierbei steht besonders der Hals- und Nackenbereich im Vordergrund. Mit verschiedenen Massagetechniken wird dieser aufgelockert und so Verspannungsschmerzen gelindert oder auch verhindert. Bei einer klassischen Rückenmassage ist die Behandlung auf Problemzonen, wie Schulter und Lendenbereich, abgestimmt. Auch hier kommen verschiedenen Grifftechniken an den genannten Problemzonen Muskulatur und Gelenke zum Einsatz. Dies ermöglicht ein Anregen der Durchblutung sowie die Lockerung der verspannten Muskulatur. Die Beweglichkeit sowie die Muskelfunktion werden hierdurch spürbar gesteigert. Die Massagen dauern immer 20 Minuten (incl. Ent- und Ankleiden )

Vorteile einer Firmenmassage für Ihr Unternehmen sind folgende:

  • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit und Arbeitsproduktivität
  • Steigerung der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten durch ein gesteigertes Wohlbefinden
  • Einsparungen durch langfristige Reduzierung des Krankenstandes
  • Aufwertung des Firmenimages nach innen und außen
  • Stärkung Ihrer Mitarbeiter und somit des gesamten Unternehmens
  • Reduktion der betrieblichen Steuerlast, weil Angebot als Gehaltsoption sozialversicherungs- und einkommensteuerfreie und betriebliche Ausgabe ist

Vorteile der Firmenmassage für Ihre Mitarbeiter

  • Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit
  • Steigerung des Wohlbefindens
  • Minimierung der gesundheitlichen Beschwerden
  • Verbesserung des Betriebsklimas
  • Stressabbau
  • schnelle Revitalisierung
  • Büro-typische Verspannungen werden frühzeitig gelöst

Verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten stehen Ihnen hier zur Verfügung:

  • Die Mitarbeiter zahlen die Massagen selbst, und können während der Pause massiert werden
  • Die Mitarbeiter zahlen die Massagen selbst, die Massage wird während der Arbeitszeit gemacht. Der Arbeitgeber stellt lediglich die Arbeitszeit
  • Die Firma zahlt die Massagen, der Mitarbeiter wird in der Mittagspause oder Arbeitszeit massiert. (optimale Lösung + steuerlich absetzbar)
  • Die Firma und die Mitarbeiter teilen sich die Kosten: Gerne lassen wir Ihnen ein Informationsschreiben über die Absetzbarkeit zukommen.

Bitte beachten Sie, dass lediglich ein Raum zur Verfügung gestellt werden muss. Massageliege sowie Öle etc. werden selbstverständlich von uns gestellt !
Lediglich sollte ein großes Handtuch von den Mitarbeitern mitgebracht werden.

Information zur Gesundheitsförderung und Absetzbarkeit von mobil-stationären Massagen am Arbeitsplatz

Die Rechtsprechung besagt: Mobile Massage am Arbeitsplatz, Mobile Massage als Prävention krankheitsbedingter Ausfälle ist beim Finanzamt als “freiwillige soziale Aufwendung” zu 100% steuer- und sozialversicherungsfrei! (BFH VI R 177/99) BUNDESFINANZHOF

Beugt eine Maßnahme des Arbeitgebers einer spezifisch, berufsbedingten Beeinträchtigung der Gesundheit des Arbeitnehmers vor oder wirkt ihr entgegen, kann der dem Arbeitnehmer aus der Maßnahme erwachsenden Vorteil im Einzelfall nicht als Arbeitslohn zu erfassen sein.
Nach §3 Nr. 34 EStG können Arbeitgeber-Zusatzleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einer Höhe von 500,00 EUR /Mitarbeiter jährlich steuer- und sv-frei sein. Dabei kann es sich auch um einen zusätzlich zum Entgelt ausgezahlten Barzuschuss handeln, der zusammen mit der Lohnabrechnung steuer- und sv-frei ausgezahlt wird.

Durch das Jahressteuergesetz 2009 ist eine Steuerbefreiungsvorschrift mit dem Ziel der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung eingeführt worden. Hierdurch soll die Bereitschaft des Arbeitgebers erhöht werden, seinen Arbeitnehmern Dienstleistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung anzubieten und/oder entsprechende Barzuschüsse für die Durchführung derartiger Maßnahmen zuzuwenden.

Durch die Steuerbefreiungsvorschrift werden die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachten Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei gestellt, soweit sie je Arbeitnehmer 500 € jährlich (=Freibetrag) nicht übersteigen (§ 3 Nr. 34 EStG).

BEISPIEL: Zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen am Bewegungsapparat lässt der Arbeitgeber auf seine Kosten seinen Arbeitnehmern im Betrieb während der Arbeitszeit Massagen verabreichen. Der geldwerte Vorteil (vgl. die Erläuterungen beim Stichwort „Bildschirmarbeit“) beträgt je Arbeitnehmer 360 € pro Jahr. Der geldwerte Vorteil in Höhe von 360 € ist nach § 3 Nr. 34 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei.

Wir weisen darauf hin, dass eine genaue Einstufung der Prävention durch den Arbeitgeber in Verbindung mit dem Finanzamt geklärt werden muss.